AGB
![]() |
Â
Â
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen
der Firma mts Schulung und Softwareentwicklung GmbH
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und
Angebote der mts GmbH.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne
ausdrücklichen Widerspruch, selbst im Falle der Lieferung, nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Weitere mündliche Vereinbarungen, mündliche Nebenabreden und/oder mündliche
Zusagen werden zwischen mts GmbH und dem Kunden nicht getroffen.
1.4 Abweichungen und/oder Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder
dem konkreten Vertrag bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für diese
Schriftformklausel.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Angebote der mts GmbH sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge und
Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich, d.h. als
Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Bindendes Angebot ist die
Bestellung des Kunden.
2.2 mts GmbH kann die Bestellung des Kunden nach Wahl innerhalb von vier Wochen
durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass sie dem
Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusendet.
2.3 Auskünfte über die Ware sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2.4 Der genaue Umfang der von mts GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch
die Auftragsbestätigung von mts GmbH beziehungsweise durch die einer Lieferung
beigefügte Rechnung festgelegt. Geringfügige und/oder handelsübliche Abweichungen von
der Bestellung des Kunden hat dieser hinzunehmen. Andernfalls stellt die ändernde
Auftragsbestätigung bzw. Rechnung vorbehaltlich der Regelung unter Nummer 8.7 ein
neues Angebot dar.
3. Leistungsumfang
3.1 mts GmbH behält sich die Lieferung von verbesserten und/oder weiterentwickelten
Versionen seiner Produkte und/oder solche Abweichungen von den Angebotsunterlagen,
von der Auftragsbestätigung beziehungsweise von der Rechnung vor, die aufgrund der
Berücksichtigung zwingender, rechtlicher und/oder technischer Normen erforderlich sind.
3.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst
verantwortlich. Sowohl die Installation durch mts GmbH als auch Schulung und Einweisung
des Kunden und/oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software
gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern sie nicht aufgrund einer entsprechenden
gesonderten Vereinbarung vereinbart und berechnet werden. Sofern eine solche
Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen
Bedingungen geschaffen worden sind sowie die technischen Voraussetzungen für die
Installation gegeben sind, insbesondere die erforderliche Konfiguration der Hardware zur
Verfügung steht.
3.3 mts GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu
lassen.
3.4 mts GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen
berechtigt, es sei denn, dass nach der Art des vereinbarten Geschäftes die Leistung
vollständig und einheitlich zu erbringen ist, sowohl die Leistungspflichten und die Rechte
der mts GmbH als auch die Rechte und die Zahlungspflicht des Kunden bleiben hiervon
unberührt.
3.5 Kommt der Fachhandelspartner mit seinen vertraglichen Pflichten in Verzug oder
verletzt er diese Pflichten steht der mts GmbH für die Dauer des Verzuges bzw. der
Pflichtverletzung ein Zurückbehaltungsrecht an den gesamten Leistungen aus der
gesamten Geschäftsbeziehung zu, einschließlich Liefer- und Auskunftssperre. Die
Pflichten des Fachhandelspartners einschließlich der Zahlungsverpflichtungen bleiben
hierdurch unberührt.
4. Preise
4.1 Preise verstehen sich netto, d.h. zuzüglich Verpackungs- und Frachtspesen sowie der
zum Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Lieferungen, Dienstleistungen und/oder sonstige Leistungen, für die nicht ausdrücklich
abweichende Preise vereinbart sind, werden im Zweifel zu der am Tage des
Vertragsschlusses (Auftragsannahme) gültigen Listenpreisen berechnet.
4.3 mts GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn ein
Dauerschuldverhältnis oder eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher
Auftragsbestätigung vereinbart ist und die Kosten der mts GmbH aufgrund der allgemeinen
Lohnentwicklung und/oder erhöhter Materialpreise und/oder von Dritten geforderten
Lizenzgebühren steigen. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen
Preise berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung
ohne jeden Abzug zu leisten.
5.2 Aufrechnung ist nur wegen von mts GmbH anerkannter oder rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche des Kunden zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen
Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
6. Lieferzeiten
6.1 Von mts GmbH angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und
unverbindlich, es sei denn, dass sie explizit als verbindlich bestätigt wurden.
6.2 Auftragsänderungen durch den Kunden führen zur Aufhebung vereinbarter Termine
und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
6.3 Liefer- und/oder Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt
oder sonstigen, nicht aus der Sphäre von mts GmbH kommenden Umständen, welche auf
die Lieferung und/oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt insbesondere bei
Streik und/oder Aussperrung bei mts GmbH, ihren Lieferanten und/oder deren
Unterlieferanten.
7. Gefahrenübergang
7.1 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Alle Gefahren
gehen auf den Kunden über, sobald die zu liefernde Ware der den Transport ausführenden
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von mts GmbH
verlassen hat. Im Fall der Selbstabholung erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der
gelieferten Ware an den Kunden.
7.2 Sofern der Kunde es wünscht, wird mts GmbH für die gelieferte Ware eine
Transportversicherung abschließen; die insoweit anfallenden Kosten hat der Kunde zu
tragen.
7.3 Ausgelieferte Produkte sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen,
vom Kunden entgegenzunehmen.
8. Sachmangelhaftung
8.1 Sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist, finden die gesetzlichen Vorschriften
zur Sachmangelhaftung Anwendung.
8.2 Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Standardsoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen
vollkommen fehlerfrei arbeitet. mts GmbH macht insbesondere keine
Kompatibilitätszusagen.
8.3 Soweit mts Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese
– auf Verlangen von mts GmbH gemeinsam mit einem Mitarbeiter von mts GmbH und/oder
einem beauftragten Dritten – unverzüglich testen. Läuft die Software vertragsgerecht, wird
der Kunde dies unverzüglich schriftlich bestätigen.
8.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine
möglichst genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
8.5 mts GmbH kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit
fehlerfreier Ware (Ersatzlieferung) beseitigen. Mängel der Software kann mts GmbH
insbesondere durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen.
8.6 Steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht im Rahmen der Gewährleistung zu, ist mts
GmbH berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung zu setzen, ob er
sein Rücktrittsrecht ausübt. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, kann mts
eine weitere Nacherfüllung verweigern.
8.7 Gelieferte Produkte gelten in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt,
wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist und seinen nach §§
377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Das Gleiche gilt für den Ersatz bei Falschlieferungen
und/oder Fehlmengen.
8.8 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software
vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist
nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
9. Haftung
9.1 Die Haftung von mts GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
sich nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt.
9.2 mts GmbH haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit kein Fall des Satzes 1 vorliegt, haftet
mts GmbH für einfache Fahrlässigkeit bei Verzug, Unmöglichkeit und sonstige Formen
verschuldensabhängiger Haftung, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) nach
folgenden Maßgaben: Die Haftung ist der Höhe nach maximal auf den Kaufpreis bzw. die
Software-Lizenzgebühr beschränkt; die Haftung ist der Art nach auf solche Schäden
begrenzt, mit deren Entstehung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise
gerechnet werden musste. Im übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
9.3 Die Haftung für Datenverluste wird grundsätzlich auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender
Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, dass der Kunde
nachweist, dass der Datenverlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten
wäre.
9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen
unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 mts GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern und
sonstigen Produkten vor. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so
gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der
Geschäftsbeziehung entstandenen und/oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch
dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von mts GmbH in eine laufende
Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Erst mit
Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Käufer die vertraglich
spezifizierten Nutzungsrechte.
10.2 Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Produkte und/oder der
Nutzungsrechte entstehenden Forderungen an mts GmbH ab. Er ist widerruflich zum
Einzug dieser Forderung berechtigt. Auf Verlangen von mts GmbH hat er die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt zugeben. mts GmbH ist berechtigt, die
Abtretung gegenüber dem Schuldner des Käufers offen zulegen. Der Käufer verpflichtet
sich, seine an mts GmbH abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Produkte und/oder der Nutzungsrechte nicht zur Sicherheit an Dritte abzutreten. Im Wege
des echten Factoring darf der Käufer jedoch diejenigen Forderungen aus der
Weiterveräußerung abtreten, die von mts GmbH gemäß nachfolgendem Absatz freigegeben
werden. Unbeschadet Satz 1, Satz 5 und Satz 6 der Bestimmung
10.2 steht dem Käufer, wenn nicht anders vereinbart, kein Recht zu, die Software
unterzulizenzieren.
10.3 mts GmbH verpflichtet sich auf Anforderung des Käufers, ihr nach vorstehendem
Absatz zustehende Sicherungen insoweit freizugeben, als der Sicherungswert die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
11. Umfang der Rechtseinräumung
11.1 mts GmbH behält an der gelieferten Software die gewerblichen Schutzrechte sowie die
urheberrechtlichen Verwertungsrechte, Nutzungsrechte und sonstigen Befugnisse, sofern
nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart und soweit keine Erschöpfung der
Rechte eingetreten ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten
Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.
11.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde die zur
Benutzung erforderlichen nicht ausschließlichen, einfachen Nutzungsrechte an der auf dem
übergebenen Programmträger enthaltenen Software. Dies umfasst die Installation der
Software auf einem Massenspeicher, das Laden der Software zu dem Arbeitsspeicher und
das Ablaufenlassen der Software. Sicherungskopien dürfen nur erstellt werden, soweit sie
zur künftigen bestimmungsgemäßen Nutzung der Software erforderlich sind. Die Nutzung
im Netzwerk oder in einem sonstigen Mehrplatzsystem bedarf einer gesonderten
Rechtseinräumung, sofern dazu eine Mehrfachinstallation der Software nötig ist und/oder
dadurch die Möglichkeit der Nutzung auf mehreren Rechnern, insbesondere die der
zeitgleichen Mehrfachnutzung, geschaffen wird.
11.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist grundsätzlich unzulässig;
die §§ 69c Nr. 2, 69d Abs. 1 UrhG bleiben davon unberührt. Urheberrechtsvermerke,
Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf
keinen Fall entfernt oder verändert werden. Die Beseitigung von Softwaremängeln über die
Gewährleistung hinaus bietet mts GmbH im Rahmen eines Softwarepflegevertrages an.
11.4 Der Kunde darf die Software nicht vermieten. mts GmbH wird dem Kunden auf Anfrage
Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen
Software mit anderen Programmen benötigt, zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung
dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes
vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.
12. Schutzrechte Dritter und Gewährleistung bei Rechtsmängeln
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, mts GmbH von der Geltendmachung von Schutzrechten
hinsichtlich der gelieferten Software durch Dritte unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Insbesondere wird der Kunde alle nötigen Informationen und Schriftwechsel zwischen ihm
und dem Dritten zur Verfügung stellen.
12.2 Sofern Rechtsmängel rechtskräftig festgestellt werden sollten, die das Nutzungsrecht
des Kunden einschränken, ist mts GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, durch geeignete
Maßnahmen den Rechten Dritter, welche die vertragsgemäße Nutzung der Ware,
insbesondere Software, beeinträchtigen, oder deren Geltendmachung entgegenzutreten;
oder die Ware, insbesondere Software, in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass
die fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die gewährleistete
Funktionalität der Ware, insbesondere Software, nicht beeinträchtigt wird.
13. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mts GmbH die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung über ihn erhaltenen Daten (etwa Name, Firma, Adresse, Telefon- und
Faxnummer, Email-Adresse und die Basisdaten des mit ihm abgeschlossenen Vertrages)
verarbeiten, speichern und auswerten wird, soweit diese für die ordnungsgemäße
Abwicklung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder
mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so sollen die Parteien an deren Stelle eine
Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen
unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen möglichst nahe kommt.
14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3 Falls der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder seinen Sitz im
Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hannover vereinbart.